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Flexibel, modern und gesund:

Gradierwerk in Bad Karlshafen
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Von der Ambulanten Vorsorge zur Ambulanten Prävention

„Die Ambulante Vorsorge ist ein wichtiger Teil des deutschen Gesundheitssystems,“ erklärt der Vorsitzende des Hessischen Heilbäderverbandes, Ralf Gutheil. „Doch sie muss dringend an die Bedürfnisse der modernen Gesellschaft angepasst werden. Nur so kann sie den Menschen fit für den Alltag machen, damit sie aktiv und engagiert an der Arbeitswelt teilhaben können.“

Mit seinem Positionspapier „Zukunft ist gesund“ zeigt der Hessische Heilbäderverband auf, welche Änderungen nötig sind, um die Ambulante Vorsorge zu einem modernen Konzept zu entwickeln.

So sollen aus Ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 SGV V Ambulante Präventionsleistungen werden. Dies bedeutet, dass die Konzentration auf ein Krankheitsbild entfällt und grundsätzliche Präventionsleistungen angewendet werden können. Auch die Zuzahlung der Krankenkasse soll eine Pflichtleistung der Krankenkassen und mindestens 30 Euro täglich betragen. Ab 2025 soll die Zuzahlung dann anhand des Lebenshaltungsindexes jährlich angepasst werden.

Im Zentrum des Innovationskatalogs des Hessischen Heilbäderverbandes steht die Forderung, dass die Ambulanten Präventionsleistungen durch die Krankenkassen automatisch genehmigt werden, wenn der Antragsteller das 50. Lebensjahr erreicht hat. Warum? Weil das die Zielsetzung der Ambulanten Präventionsleistung ist. Es geht darum, den aktiven Menschen in seinen besten Jahren zu stärken und dafür Sorge zu tragen, dass er weiter am Arbeitsleben teilnehmen kann. Natürlich ist die Aufenthaltsdauer von 21 Tagen, die individuell auf den Patienten ausrichtet werden soll, für jeden Arbeitgeber eine Herausforderung. Aber was ist eine dreiwöchige Auszeit, gegen einen wochen- oder monatelangen Ausfall?  

„Gesundheit ist des Menschen höchstes Gut,“ macht Almut Boller, die Geschäftsführerin des Hessischen Heilbäderverbandes deutlich. „Die Heilbäder und Kurorte in Hessen sind gute Partner, wenn es darum geht, den Menschen stark für den Alltag zu machen. Um für die moderne Gesellschaft passende Angebote zu schnüren, muss der Paragraf § 23 SGB V reformiert werden.“

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