Standpunkte
Die Kur gestalten
In einer wandelbaren Welt sind die Heilbäder und Kurorte in Hessen ein stabiler Faktor für die Gesundheit. Damit das so bleibt, engagiert sich der Hessische Heilbäderverband auf verschiedenen Ebenen und stellt so die Weichen für das Morgen.
- Die Zuweisung zu den Belastungen der Heilkurorte soll von 13 Millionen Euro auf mindestens 18 Millionen Euro angehoben werden. Ab dem Jahr 2024 soll die Zuweisung anhand des Lebenshaltungsindexes jährlich angepasst werden.
- Die Heilbäder und Kurorte in Hessen sollen mit einem Investitionsprogramm in Höhe von 50 Millionen Euro gefördert werden, um den Investitionsstau bei der kurörtlichen Infrastruktur abzubauen sowie ressourcenschonende und nachhaltige Kureinrichtungen auszubauen
oder zu entwickeln. - Für die Thermenstandorte der Heilbäder und Kurorte in Hessen soll ein Sonderprogramm in Höhe von 10 Millionen Euro jährlich zur Entwicklung von ressourcenschonenden und nachhaltigen Thermen & Bädern aufgelegt werden.
- Die Heilbäder und Kurorte in Hessen sollen mit einem Sonder-Programm in Höhe von mindestens 15 Millionen Euro gefördert werden, um die Digitalisierung der Gesundheitsstandorte selbst sowie die Marktfähigkeit gegenüber Konkurrenzangeboten im In- und Ausland sicherzustellen.
- Kur und Tourismus sollen auf der kommunalen Ebene für die hoch-prädikatisierten Heilbäder und Kurorte als Pflichtaufgabe etabliert werden.
- Um die interministerielle Zusammenarbeit zu vernetzen und die Märkte im neu entstehenden Gesundheitssektor zu entwickeln, soll ein Referat „Neue Gesundheitswirtschaft“ bei der Hessischen Landesregierung für die Heilbäder und Kurorte in Hessen eingerichtet werden.
- Es soll ein Kur- & Tourismusbeauftragter mit Fachkenntnissen in Kur & Tourismus als Mittler zwischen Kur- und Tourismusakteuren und Landespolitik etabliert werden.
- Es soll ein Unterausschuss Kur- & Tourismus zum Wirtschaftsausschuss eingerichtet werden.
- Der Sonderstatus der Natürlichen Heilmittel soll anerkannt werden, auch im Hinblick auf die Medical Device Regulation.
- Es soll ein Förderprogramm für wissenschaftliche Studien bereit gestellt werden, um die Natürlichen Heilmittel zu erforschen und zu sichern.
- Kur & Tourismus sollen in einer Aus- und Weiterbildungsoffensive gestärkt werden. Diese umfasst auch die Ausbildungsberufe „Kauffrau / -mann für Tourismus“ sowie „Fachangestellte für Bäderbetriebe“.
- Der Markenprozess DIE KUR soll finanziell unterstützt werden.
Ambulante Vorsorgeleistungen
- Aus Ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 SGB V sollen Ambulante Präventionsleistungen werden. Damit muss keine Grunderkrankung des Patienten vorliegen. Der Maßnahmenkatalog kann breiter aufgefächert und Krankheiten oder gesundheitliche Schädigungen vermieden, das Risiko der Erkrankung verringert oder ihr Auftreten verzögert werden.
- Die Zuzahlung der Krankenkasse zur Ambulanten Präventionsleistung soll Pflichtleistung der Krankenkassen werden und auf mindestens 30 Euro täglich festgeschrieben werden. Ab 2025 soll die Zuzahlung anhand des Lebenshaltungsindexes jährlich angepasst werden.
- Ambulante Präventionsleistungen sollen von der Zuzahlung für Heilmittelverordnungen durch den Patienten befreit werden.
- Ambulante Präventionsleistungen sollen durch die Krankenkassen automatisch genehmigt werden, wenn der Antragsteller das 50. Lebensjahr erreicht hat.
- Die Verordnung des Hausarztes soll die alleinige Voraussetzung zur Bewilligung der Ambulanten Präventionsleistung werden. Eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) entfällt.
- Die Aufenthaltsdauer der Ambulanten Präventionsleistung soll auf die Bedürfnisse des Patienten ausgerichtet werden. Die minimale Aufenthaltsdauer von 21 Tagen bleibt bestehen.
Covid-Nachsorge
- Für die Entwicklung und Bereitstellung von Maßnahmen der Nachsorge von durch SARS-CoV-2 direkt und indirekt ausgelösten Erkrankungen sollen den Heilbädern und Kurorten Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
- Das Krankheitsbild Post Covid / Long Covid muss als Indikation für stationäre und ambulante Behandlungen aufgenommen werden, um so Abrechnungsmöglichkeiten für die behandelnden Ärzte und Kliniken zu ermöglichen.
Die Voraussetzungen für ein stabiles Kur- und Bäderwesen werden auch durch die Gesetzgebung auf Bundesebene geschaffen. Gemeinsam mit seinen Partnern aus ganz Deutschland hat der Hessische Heilbäderverband Forderungen formuliert, die dazu beitragen, das Kur- und Bäderwesen zu sichern. Es besteht Handlungsbedarf!
Aktuell:
Thermen und Bäder von Gaswarnstufe 3 ausnehmen
1. Wohnortferne Maßnahmen auch in das Präventionsgesetz aufnehmen
2. Reha- und Behandlungszentren als systemrelevanten Teil des Gesundheitssystems anerkennen
3. Das Prinzip Rehabilitation und Prävention vor Pflege muss konsequent umgesetzt werden
4. Vorsorge- und Reha-Kliniken zur ambulanten ärztlichen und fachärztlichen Versorgung zulassen
5. Verweis in § 40 Abs. 2 auf § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB IX zum Wunsch- und Wahlrecht streichen
6. Zugangsmöglichkeiten zu Ambulanten Vorsorgeleistungen erleichtern
7. Vorsteuerabzug der Heilbäder und Kurorte für die Errichtung und Unterhaltung von öffentlichen Kureinrichtungen
bestätigen
8. Finanzierung und Innovationsfähigkeit des innerdeutschen Tourismus durch eine Vereinheitlichung der Umsatzsteuer stärken
9. Physiotherapeutische Ausbildung aufwerten
10. Lehrstühle an Universitäten für Balneologie einrichten, Forschung zu Natürlichen Heilmitteln verstärken
11. Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen durch Digitalisierung der staatlich anerkannten 350 Heilbäder & Kurorte in Deutschland
12. Nationale Tourismusstrategie fortsetzen, Heilbäder und Kurorte mit eigenem Kapitel würdigen
13. Anschluss an Kampagne zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen durch
Einbeziehung des Deutschen Heilbäderverbandes ermöglichen