Aktuelles aus den 
Heilbädern und Kurorten in Hessen

120. Deutscher Bädertag in Bad Nauheim

Brunnen der Erkenntnis in Bad Nauheim
© Heiko Rhode

Die Deutsche Heilbäderbranche tagte vom 14. bis 16. November 2024 unter dem Motto „Zukunftsgestalter – Heilbäder und Kurorte in Deutschland“ in dem seit Jahren stark expandierenden Kurort Bad Nauheim, im Herzen von Hessen.

Die Hauptthemen der Tagung befassten sich mit der seit der Pandemie weiter steigenden zusätzlichen Nachfrage von Post- und Long-Covid- als auch Fatigue-Erkrankter. Im Rahmen der Tagung wurde eine Studie vorgestellt, die nahe legt, dass ein substanzieller Teil der Erkrankten ambulant im Rahmen der Kurortmedizin u.a. der ambulanten Vorsorgeleistung erfolgreich behandelbar ist, dies insbesondere mit Blick auf die äußerst begrenzten Kapazitäten der Krankenhäuser für Schwerkranke und der Rehakliniken für die stationäre Rehabilitation.

Darüber hinaus ist eine zu erwartende Konsequenz der geplanten Krankenhausreform, dass zunehmend Leistungen in den ambulanten Bereich verlagert werden, für die das medizinisch-therapeutische Angebot der ambulanten Vorsorgemedizin in geeigneter Weise in Anspruch genommen werden kann.

Staatlich geprüfte Heilbäder und Kurorte in Deutschland machen einen Anteil von 28 % aller Gästeübernachtungen in Deutschland aus und sichern die medizinisch-therapeutische Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum. 

„Die größte Herausforderung der Heilbäder und Kurorte ist die Unterhaltung, Instandsetzung und Weiterentwicklung der äußerst personal- und kostenintensiven Gesundheitsinfrastrukturen“ sagt Brigitte Goertz-Meissner, Präsidentin des Deutschen Heilbäderverbandes. 

Die überwiegend sehr kleinen Orte stünden finanziell mit dem Rücken an der Wand, insbesondere, da sie aufgrund der Pandemie ihre Thermalbäder hätten schließen müssen und keine Ausfallentschädigung hätten geltend machen können. Für rund 200 Thermalbäder in Deutschland seien Förderprogramme dringend notwendig. Als eine weitere Herausforderung nennt Goertz-Meissner die Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und eines des Bundesfinanzhofs (BFH) entziehe den Heilbädern und Kurorten die Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Damit drohe den kleinen Kommunen teilweise Nachzahlungen in Millionenhöhe. Der Vorsteuerabzug von den Einnahmen der Kurtaxe müsse weiterhin möglich sein, fordert Goertz-Meissner. Rückwirkende Forderungen müssten ausgesetzt werden. Viele Heilbäder und Kurorte stünden andernfalls vor dem Aus.

Nachdem sich über 1200 Rehakliniken in den Heilbädern und Kurorten niedergelassen haben, wurde auch die geplante Krankenhausreform und die sich daraus ergebenden Risiken für die Rehabilitations-kliniken diskutiert. Der Deutsche Heilbäderverband fordert die Bundesregierung auf, die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen der Rehabilitationskliniken im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Nur durch eine angepasste Reform, die sowohl die Akutversorgung als auch die rehabilitative Versorgung im Blick hat, kann eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Patientenversorgung in Deutschland auch langfristig gesichert werden.


Ansprechpartnerin für die Vertreter der Medien:
Brigitte Goertz-Meissner
Präsidentin des DHV
E-Mail: brigitte.goertz-meissner@dhv-berlin.de
Mobil: + 49 172 721 9591
Deutscher Heilbäderverband e.V.
Friedrichstr. 60 10117 Berlin
Tel.: +49 (30) 2463692-0

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