Der Deutsche Heilbäderverband (DHV) kritisiert den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) scharf. Nach Einschätzung des Verbandes bedrohen die vorgesehenen Maßnahmen die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen in den über 350 staatlich anerkannten Heilbädern und Kurorten Deutschlands, die bisher die medizinisch-therapeutische Versorgung im ländlichen Raum gewährleisten.
„Die vorgesehenen Einschnitte treffen insbesondere die Gesundheitsstandorte in ländlichen Regionen. Viele Einrichtungen werden unter den zusätzlichen Belastungen nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können“, erklärt der Deutsche Heilbäderverband.
Der DHV bemängelt zudem das Verfahren. Den betroffenen Verbänden sei nur ein Wochenende eingeräumt worden, um die umfangreichen Auswirkungen des Gesetzentwurfs, der 157 Seiten umfasst, zu prüfen. Angesichts der existenziellen Bedeutung der geplanten Regelungen sei dies nicht angemessen.
Bund soll kostendeckende Beiträge für Bürgergeldempfänger zahlen
Der DHV verweist auf die Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit, wonach der Bund kostendeckende Krankenkassenbeiträge für „Bürgergeldempfänger“ zahlen soll. Allein diese Position würde nach Auffassung des Verbandes zu Mehreinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung von 12 MRD € pro Jahr führen.
Der Verband kritisiert, dass der Bundesfinanzminister diese Empfehlung zurückweist und stattdessen zusätzliche Belastungen für Versicherte und Leistungserbringer vorgesehen sind. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund des anhängigen Klageverfahrens des GKV-Spitzenverbandes gegen den Bund nicht nachvollziehbar. Käme der Bund seiner Verpflichtung nach, würde sich die Belastung für alle anderen aus Sicht des Verbandes fairer verteilen.
Pflegekosten zurück ins DRG-System - Personalverantwortung zurück in die Krankenhäuser
Weiterhin verweist der DHV auf den Vorschlag der Expertenkommission, die Pflegekosten zurück in das DRG-System zu verlagern. Dies sei im Hinblick auf die ordnungspolitischen Fehlanreize des Pflegebudgets ausdrücklich zu unterstützen.
Nach Kritik des Verbandes berücksichtigt der Gesetzentwurf diese Empfehlung jedoch nicht und hält stattdessen an teuren, nicht evidenzbasierten Pflegepersonaluntergrenzen sowie an dem ordnungspolitisch fragwürdigen Instrument des Pflegebudgets fest. Der grundsätzlichen Empfehlung der Kommission müsse dringend gefolgt werden. Die Personalverantwortung müsse zurück in die Krankenhäuser verlagert werden, damit diese ihre Versorgung effizienter organisieren und Einnahmenkürzungen ausgleichen könnten.
Widerspruch bei Tarifverträgen
Als widersprüchlich bewertet der DHV zudem die vorgesehene Streichung der Refinanzierung von Personalkosten, die sich aus Tarifverträgen ergeben. Der Verband sieht darin einen Widerspruch zu einer Politik, die Tarifverträge – etwa durch das Tariftreuegesetz – zum Maß der Dinge erhebe, ihre Finanzierung aber nicht mehr refinanzieren wolle. Aus Sicht des DHV kann der Abschluss von Tarifverträgen nicht zur Bedingung gemacht und die Finanzierung zugleich verweigert werden.
Krankenhausreform und Versorgung im ländlichen Raum gefährdet
Nach Einschätzung des Verbandes müssten sich die Krankenhäuser eigentlich auf die Krankenhausreform vorbereiten. Gerade in ländlichen Regionen – und damit auch in Heilbädern und Kurorten – müssten Investitionsentscheidungen getroffen werden, um Standorte „reformsicher“ aufzustellen.
Angesichts der Belastungen aus dem Gesetzentwurf seien solche Entscheidungen jedoch nicht verantwortungsvoll zu treffen. Vor allem in ländlichen Regionen drohe daher eine deutliche Ausdünnung des Versorgungsangebotes, die für die Bürgerinnen und Bürger spürbar werde. Die Versicherten zahlten dann deutlich mehr und bekämen dafür weniger Versorgung. Dies habe das Potential, das Vertrauen in die Gestaltungsfähigkeit der Politik zu gefährden.
Grundlohnorientierung: ein Prozentpunkt Kürzung muss gestrichen werden
Bei der Rückkehr zur „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ sieht der DHV grundsätzlich eine kurzfristige und wirksame Maßnahme, um Einnahmen und Ausgaben ins Gleichgewicht zu bringen. Angesichts der massiven Finanzierungskürzungen für Krankenhäuser sowie Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen werde die zusätzlich vorgesehene Kürzung um einen Prozentpunkt in den Jahren 2027 bis 2029 jedoch nicht zu verkraften sein. Hinzu kämen erhebliche Kostensteigerungen für Energie als Folge des Krieges im Iran, die schon jetzt die Inflationsrate ansteigen ließen. Diese einprozentige Kürzung der Grundlohnrate müsse deshalb gestrichen werden.
Zugleich betont der Verband, dass es den Verhandlungspartnern im Gesundheitswesen obliegen müsse, die „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“ mit Leben zu füllen. Sie dürfe nicht als Instrument genereller Obergrenzen bei einzelnen Abrechnungsziffern verstanden werden. Andernfalls könnten Fixkosten bei sinkender Inanspruchnahme von Einzelleistungen nicht sachgerecht auf die verbliebenen Leistungen verteilt werden. Gerade bei kurörtlichen Heilmitteln, deren Inanspruchnahme seit Jahren rückläufig ist, wäre diese Wirkung nach Einschätzung des DHV fatal.
Pflegebudget und Personalvorgaben
Der DHV verweist darauf, dass 65 % der Kosten eines Krankenhauses Personalkosten sind. Zugleich definiere die Bundesregierung mit verbindlichen Personalvorgaben genau diesen
Kostenblock, während die Refinanzierung über das Pflegebudget eingeschränkt werde. Das könne nicht funktionieren und sei keineswegs eine Garantie für eine gute Patientenversorgung.
Der Verband empfiehlt deshalb, sämtliche Personalvorgaben zu streichen, die sich nicht direkt aus OPS-Ziffern ergeben. Gleichzeitig sollten die Gesamtbeträge aller Pflegebudgets der Krankenkassen aus dem Jahr 2025 zurück in das DRG-System verlagert werden. Dadurch erhielten die Krankenhäuser die Möglichkeit, wirksame Kostenentlastungen zu organisieren und die Versorgung effizienter und günstiger zu gestalten. Zugleich würde dies nach Auffassung des DHV eine deutliche bürokratische Entlastung bedeuten, weil keine aufwändigen schichtbezogenen Personalüberprüfungen und Sanktionierungen stattfinden müssten. Die Krankenhäuser seien ohnehin verpflichtet, einen qualitativen und quantitativen Personaleinsatz zu gewährleisten; zusätzliche ideologiegetriebene, teure und bürokratieaufwändige Vorgaben seien dafür nicht erforderlich.
Über den Deutschen Heilbäderverband
Der Deutsche Heilbäderverband e.V. vertritt als ältester Branchenverband im Gesundheitswesen seit 1892 die Interessen von mehr als 350 staatlich anerkannten Heilbädern und Kurorten in Deutschland. Er setzt sich auf nationaler und europäischer Ebene gegenüber Politik, Sozialversicherungsträgern, Verbänden und Institutionen für die Belange seiner Mitglieder ein.
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