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Standpunkte
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Die Kur gestalten
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In einer wandelbaren Welt sind die Heilbäder und Kurorte in Hessen ein stabiler Faktor für die Gesundheit. Damit das so bleibt, engagiert sich der Hessische Heilbäderverband auf verschiedenen Ebenen und stellt so die Weichen für das Morgen.

- Zukunft ist Vision
    
    **Kompetenz-Zentren für Vorsorge und Rehabilitation**
    
    Mit ihren Einrichtungen für Vorsorge und Rehabilitation sind die Heilbäder und Kurorte in Hessen ein bedeutsamer Teil des staatlich organisierten Gesundheitswesens. 90 Prozent aller stationären Vorsorge- und Rehakapazitäten in Hessen sind in den prädikatisieren Orten angesiedelt und stellen die medizinische Versorgung flächendeckend sicher.
    
    **Arbeitergeber**
    
    40.000 Menschen arbeiten in den Heilbädern und Kurorten in Hessen – allein in der Gesundheitswirtschaft. Darüber hinaus engagieren sich mehrere 10.000 Menschen für Kur &amp; Tourismus und für die Branchen, die davon partizipieren.
    
    **Arbeitsmarkt und Alterspyramide**
    
    Die Heilbäder und Kurorte in Hessen zielen darauf, die Lebenskraft des Menschen zu erhalten und seine Arbeits- und Erwerbstätigkeit sicherzustellen. So kann auch die Selbständigkeit für eine aktive Lebensgestaltung bis in das hohe Alter bewahrt werden.
    
    **Räumliche und soziale Dimension**
    
    Zur körperlichen und geistigen Erholung wird der Mensch bewusst aus seinem häuslichen Umfeld gelöst, um ihn in einen neuen Bezug zu den eigenen räumlichen und sozialen Gegebenheiten zu setzen. Für das medizinisch-therapeutische Konzept bieten die Heilbäder und Kurorte in Hessen ein auf Ganzheitlichkeit ausgerichtetes Umfeld.
    
    **Lebenswelt**
    
    Mit ihrer strategisch gestalteten Infrastruktur schaffen die Heilbäder und Kurorte in Hessen eine Lebenswelt für die Gesellschaft von morgen. Dabei bieten sie von medizinischen Angeboten bis hin zur Förderung von körperlicher und geistiger Beweglichkeit ein umfassendes Konzept der natürlichen, ganzheitlichen Heilung.
    
    **Kompetenz-Zentren für natürliche, ganzheitliche Heilung**
    
    Die Heilbäder und Kurorte in Hessen haben erstmals in der Geschichte die Marke Kur beschrieben und definiert. Das immer neue Kur-Konzept gibt Impulse für einen ganzheitlichen Lebensstil und entlastet so das staatlich finanzierte Gesundheitswesen.
    
     **Digitale Transformation**
    
    Die Heilbäder und Kurorte in Hessen setzen auf die Digitalisierung der kurörtlichen Angebote und entwickeln dafür Buchungsoptionen. Damit machen sie ihre herausragende medizinisch-therapeutische Kompetenz für Patienten sichtbar und ihre kurörtlichen Angebote für Bürgerinnen, Bürger und Gäste erlebbar.
    
    **Nachhaltigkeit**
    
    Die Heilbäder und Kurorte in Hessen wirken nachhaltig auf die Gesundheit des Menschen ein. Die Kur ist der Motor für Lebenskraft und persönliche Wohlbefinden, der die Gesellschaft antreibt.
    
    Die Heilbäder und Kurorte in Hessen engagieren sich für Nachhaltigkeit in ihrer ökologischen Dimension durch die Bewahrung der Natürlichen Heilmittel, in ihrer ökonomischen Dimension durch die Entwicklung der Wirtschaftskraft und in ihrer sozialen Dimension durch die Neubegründung ihrer Tradition.
    
    **Zukunft ist Vision**
    
    Das Positionspapier **Zukunft ist Vision** der Heilbäder und Kurorte in Hessen versteht sich als Teil des Entwicklungsprozesses, den die Kompetenz-Zentren für ganzheitliche, natürliche Heilung mit der KURvision 2027 formuliert haben.
    
    Die Heilbäder und Kurorte in Hessen stehen fest an der Seite ihrer touristischen Partner im Land Hessen und verweisen deshalb auch auf das Positionspapier des Hessischen Tourismusverbandes vom 9. Januar 2025.
    
    
    - Die **Zuweisung zu den Belastungen der Heilkurorte** soll von 13 Millionen Euro auf mindestens 18 Millionen Euro angehoben werden. Ab dem Jahr 2024 soll die Zuweisung anhand des Lebenshaltungsindexes jährlich angepasst werden.
    - Die Heilbäder und Kurorte in Hessen sollen mit einem **Investitionsprogramm** in Höhe von 50 Millionen Euro gefördert werden, um den Investitionsstau bei der kurörtlichen Infrastruktur abzubauen sowie ressourcenschonende und nachhaltige Kureinrichtungen auszubauen
        oder zu entwickeln.
    - Für die **Thermenstandorte** der Heilbäder und Kurorte in Hessen soll ein Sonderprogramm in Höhe von 10 Millionen Euro jährlich zur Entwicklung von ressourcenschonenden und nachhaltigen Thermen &amp; Bädern aufgelegt werden.
    - Die Heilbäder und Kurorte in Hessen sollen mit einem Sonder-Programm in Höhe von mindestens 15 Millionen Euro gefördert werden, um die **Digitalisierung** der Gesundheitsstandorte selbst sowie die Marktfähigkeit gegenüber Konkurrenzangeboten im In- und Ausland sicherzustellen.
    - Kur und Tourismus sollen auf der kommunalen Ebene für die hoch-prädikatisierten Heilbäder und Kurorte als **Pflichtaufgabe** etabliert werden.
    - Um die interministerielle Zusammenarbeit zu vernetzen und die Märkte im neu entstehenden Gesundheitssektor zu entwickeln, soll ein **Referat „Neue Gesundheitswirtschaft“** bei der Hessischen Landesregierung für die Heilbäder und Kurorte in Hessen eingerichtet werden.
    - Es soll ein **Kur- &amp; Tourismusbeauftragter** mit Fachkenntnissen in Kur &amp; Tourismus als Mittler zwischen Kur- und Tourismusakteuren und Landespolitik etabliert werden.
    - Es soll ein Unterausschuss **Kur- &amp; Tourismus** zum Wirtschaftsausschuss eingerichtet werden.
    - Der **Sonderstatus der Natürlichen Heilmittel** soll anerkannt werden, auch im Hinblick auf die Medical Device Regulation.
    - Es soll ein **Förderprogramm für wissenschaftliche Studien** bereit gestellt werden, um die Natürlichen Heilmittel zu erforschen und zu sichern.
    - Kur &amp; Tourismus sollen in einer **Aus- und Weiterbildungsoffensive** gestärkt werden. Diese umfasst auch die Ausbildungsberufe „Kauffrau / -mann für Tourismus“ sowie „Fachangestellte für Bäderbetriebe“.
    - Der **Markenprozess DIE KUR** soll finanziell unterstützt werden.
- Zukunft ist gesund - Position des Hessischen Heilbäderverbandes zur Ambulanten Vorsorgeleistung
    
    **Ambulante Vorsorgeleistungen**
    
    
    - Aus Ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 SGB V sollen Ambulante Präventionsleistungen werden. Damit muss keine Grunderkrankung des Patienten vorliegen. Der Maßnahmenkatalog kann breiter aufgefächert und Krankheiten oder gesundheitliche Schädigungen vermieden, das Risiko der Erkrankung verringert oder ihr Auftreten verzögert werden.
    - Die Zuzahlung der Krankenkasse zur Ambulanten Präventionsleistung soll Pflichtleistung der Krankenkassen werden und auf mindestens 30 Euro täglich festgeschrieben werden. Ab 2025 soll die Zuzahlung anhand des Lebenshaltungsindexes jährlich angepasst werden.
    - Ambulante Präventionsleistungen sollen von der Zuzahlung für Heilmittelverordnungen durch den Patienten befreit werden.
    - Ambulante Präventionsleistungen sollen durch die Krankenkassen automatisch genehmigt werden, wenn der Antragsteller das 50. Lebensjahr erreicht hat.
    - Die Verordnung des Hausarztes soll die alleinige Voraussetzung zur Bewilligung der Ambulanten Präventionsleistung werden. Eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) entfällt.
    - Die Aufenthaltsdauer der Ambulanten Präventionsleistung soll auf die Bedürfnisse des Patienten ausgerichtet werden. Die minimale Aufenthaltsdauer von 21 Tagen bleibt bestehen.
    
    **Covid-Nachsorge**
    
    
    - Für die Entwicklung und Bereitstellung von Maßnahmen der Nachsorge von durch SARS-CoV-2 direkt und indirekt ausgelösten Erkrankungen sollen den Heilbädern und Kurorten Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
    - Das Krankheitsbild Post Covid / Long Covid muss als Indikation für stationäre und ambulante Behandlungen aufgenommen werden, um so Abrechnungsmöglichkeiten für die behandelnden Ärzte und Kliniken zu ermöglichen.
- Forderungen auf der Bundesebene 
    
    Die Voraussetzungen für ein stabiles Kur- und Bäderwesen werden auch durch die Gesetzgebung auf Bundesebene geschaffen. Gemeinsam mit seinen Partnern aus ganz Deutschland hat der Hessische Heilbäderverband Forderungen formuliert, die dazu beitragen, das Kur- und Bäderwesen zu sichern. Es besteht Handlungsbedarf!
    
    **Aktuell:**
      1. Wohnortferne Maßnahmen auch in das Präventionsgesetz aufnehmen
      2. Reha- und Behandlungszentren als systemrelevanten Teil des Gesundheitssystems anerkennen
      3. Das Prinzip Rehabilitation und Prävention vor Pflege muss konsequent umgesetzt werden
      4. Vorsorge- und Reha-Kliniken zur ambulanten ärztlichen und fachärztlichen Versorgung zulassen
      5. Verweis in § 40 Abs. 2 auf § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB IX zum Wunsch- und Wahlrecht streichen
      6. Zugangsmöglichkeiten zu Ambulanten Vorsorgeleistungen erleichtern
      7. Vorsteuerabzug der Heilbäder und Kurorte für die Errichtung und Unterhaltung von öffentlichen Kureinrichtungen bestätigen
      8. Finanzierung und Innovationsfähigkeit des innerdeutschen Tourismus durch eine Vereinheitlichung der Umsatzsteuer stärken
      9. Physiotherapeutische Ausbildung aufwerten
    10\. Lehrstühle an Universitäten für Balneologie einrichten, Forschung zu Natürlichen Heilmitteln verstärken
    11\. Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen durch Digitalisierung der staatlich anerkannten 350 Heilbäder &amp; Kurorte in Deutschland
    12\. Nationale Tourismusstrategie fortsetzen, Heilbäder und Kurorte mit eigenem Kapitel würdigen
    13\. Anschluss an Kampagne zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen durch Einbeziehung des Deutschen Heilbäderverbandes ermöglichen
    14\. Aufnahme des Themenblocks „Balneologie – Wirkung der Natürlichen Heilmittel inklusive des Heilklimas“ in die Ausbildung der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten